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Alles über Kfz-Versicherungen

Fragen und Antworten zu Kfz-Versicherungen

Kann man die Schadenfreiheitsklasse einer Kfz-Versicherung übertragen?
In der Regel können Personen, die mit Ihnen verwandt sind, Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Zusätzlich ist bei den meisten Autoversicherern die Voraussetzung, dass der Empfänger Ihrer SF-Klasse bereits zuvor regelmäßig Ihr Fahrzeug mitgenutzt hat oder mit Ihnen im selben Haushalt lebt.

An wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?

Bei vielen Kfz-Versicherungen ist die Übertragung der schadenfreien Jahre ausschließlich an Personen möglich, die mit Ihnen verwandt sind. Je nach Anbieter kann die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel zwischen folgenden Personen erfolgen:
  • Ehe-/Lebenspartnern
  • Eltern und Kindern
  • Großeltern und Enkeln
  • Geschwistern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkindern
  • einer Institution/Firma und einer individuellen Person

Je nach Kfz-Versicherung gelten auch folgende Kriterien als Voraussetzung für die SF-Übertragung:
  • Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse hat bereits regelmäßig das Fahrzeug genutzt.
  • Die Person lebt im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer, der seine SF-Klasse überträgt.

Wann lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer seinen Führerschein abgibt. Oft lohnt es sich auch, die Schadenfreiheitsklasse beim Rentenbeginn zu übertragen oder für den Zweitwagen die schadenfreien Jahre abzugeben.

In welchen Situationen ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?

In der Regel lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in folgenden drei Situationen:
  • Abgabe des Führerscheins: Wenn Eltern oder Großeltern aus Altersgründen das Autofahren aufgeben, ist es sinnvoll, dass ihre Kinder oder Enkel die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Dadurch erhalten sie eine bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung.
  • Zweitwagen: Versicherungsnehmer, die zwei Autos besitzen, verlieren die Schadenfreiheitsklasse nur für das Fahrzeug, für das sie die schadenfreien Jahre übertragen. Beim anderen Fahrzeug, in der Regel dem Erstwagen, ändert sich nichts.
  • Renteneintritt: Für Personen, die ihr Auto mit Rentenbeginn in naher Zukunft nicht mehr benötigen, lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Im Ruhestand entfällt oft das tägliche Pendeln zur Arbeit, und private Erledigungen lassen sich häufig mit Bus, Bahn oder Fahrrad erledigen.
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