Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer
Damit ein Fahrzeug zugelassen wird, muss über ein SEPA-Lastschriftmandat die Zahlung der dafür fälligen Kfz-Steuer gesichert sein. Das ausgefüllte und unterschriebene Mandat wird von Ihnen im Original bei der Zulassungsstelle abgeben und von dort dann an das Zollamt weitergeleitet. Das Zollamt ist seit 2014 für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig.