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Grüne Saisonkennzeichen und seine Vorteile
Kennzeichen mit grüner Schriftfarbe gibt es für Traktoren und deren Anhängern, für forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge, wie auch für Fahrzeuge / Krankenwagen von Hilfsorganisationen wie denen des Deutschen Roten Kreuzes und ähnlichen. Diese Fahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit und dürfen Grüne Kennzeichen und auch das Grüne Kennzeichen mit Saisonzulassung führen. Sie haben zur Bedingung, dass die nur zweckgebunden eingesetzt werden dürfen.
Welche Fahrzeuge erhalten ebenfalls Grüne Saisonkennzeichen?
Schaustellerfahrzeuge können ebenfalls von der KFZ-Steuer befreit werden, wie auch Sportgeräteanhänger und Anhänger, die dem Transport von Tieren dienen. Bootsanhänger, Pferdeanhänger oder ein Hänger zum Transport von Segelflugzeugen sind immer nutzungsgebunden, wenn sie mit grünem Kennzeichen gefahren werden. Sie dürfen nicht privat für Einkäufe oder eine Sperrmüllentsorgung u. a. genutzt werden.
Grünes Saison-Kennzeichen in verschiedenen Größen für Traktoren
Sollten Sie Ihren Traktor ausschließlich privat nutzen und haben Sie keinen landwirtschaftlichen Betrieb, können Sie an Ihrem Trecker kein grünes Kennzeichen für Traktoren anbringen, sondern nur ein reguläres KFZ-Kennzeichen, mit damit fälliger KFZ-Steuer. Ist Ihr alter Trecker jedoch ein Oldtimer und sind damit die Voraussetzungen eines historischen Kennzeichens gegeben, können Sie Ihren Traktor mit H-Kennzeichen zulassen. So ist Ihr Traktor uneingeschränkt privat nutzbar. Auch eine Kombination von H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen ist möglich, wenn Sie Ihren Oldtimer-Traktor nur im Sommer einsetzen oder wenn Sie ein Traktortreffen für Oldtimer besuchen möchten.
Welche Fahrzeuge erhalten ein Grünes Kennzeichen mit Saisonzulassung?
Alle Kennzeichen, die statt einer schwarzer eine grüne Schrift auf weißem Grund haben, dürfen nur an Fahrzeugen angebracht werden, für die eine Befreiung von der KFZ-Steuer gilt. Zugrunde liegt hier der Paragraph 9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (die Fahrzeug-Zulassungsverordnung) oder FZV. Zulassungsfreie Fahrzeuge, beispielsweise Arbeitsmaschinen in Anhängerform wie Kompressoren, Stapler und selbstfahrende Maschinen, also Mobilkräne, Reinigungsmaschinen und Fahrzeuge im Winterdienst sind grundsätzlich für grüne Kennzeichen geeignet.
Ein Grünes Saisonkennzeichen, wie ein grünes Traktorkennzeichen, unterscheidet sich von normalen Nummernschildern mit schwarzer Schrift immer nur durch die abweichende grüne Schriftfarbe. Eigentlich zeigt ein solches Kennzeichen nur eine grüne Schrift auf weißem Grund Es wird aber meist als „grünes Kennzeichen“ oder „grüne Nummer“ bezeichnet.
Eine kurze Zusammenfassung, was Sie beim grünen Saison-Nummernschild zu zu beachten haben:
- Die Nutzung von Grünen Saison-Kennzeichen muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden
- Grüne Kennzeichen Saison sind z. B. für Traktoren & forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die Fahrzeuge von Hilfsorganisationen, Vereinen und auch von Schaustellern.
- Kommunalfahrzeuge, wie z. B. Reinigungsfahrzeuge, haben in der Regel können unter Umständen auch Grüne Kennzeichen tragen
- Privatpersonen, die unter einer Behinderung leiden, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine grüne Nummer nutzen
- Auch LKW-Hänger können von der Steuer ausgenommen werden. Diese Anhänger können auch für sportliche Aktivitäten eingesetzt werden.
- Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
Welche Fahrzeuge dürfen kein grünes Kennzeichen nutzen?
Nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug darf ein grünes Kennzeichen nutzen. Auch keines wegen seiner Bauart von der Steuer befreite Fahrzeug. Auch Fahrzeuge von Behörden beispielsweise, nicht selbst, wenn sie von der Steuer befreit sind oder für Omnibusse und Kleinbusse, die überwiegend im Linienverkehr eingesetzt werden. Das ist im Paragraph 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Ebenfalls sind Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen oder Leichtkrafträder und Kleinkrafträder wie Mopeds vom Führen der grünen Kennzeichen ausgenommen, obwohl das Versicherungskennzeichen in manchen Jahren eine grüne Schrift zeigt. Auch Elektroautos haben niemals ein grünes, sondern ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift.
Unsere Grünen Saisonkennzeichen sind Qualitätsprodukte
Unsere Kennzeichen sind Qualitätsprodukte, streng nach DIN 74069 gefertigt,
gemäß Fahrzeugzulassungsverodnung (FZV Anl. 4) an allen deutschen Zulassungsstellen anerkannt.
Materialprüfanstalt für Werkstoffe und Produktionstechnik ( MPA Hannover ) geprüft
DIN CERTCO / Zertifikat
Grüne-Kennzeichen (Saisonzulassung)
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