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Mo, 22. April 2024

Muss ich mein KFZ nach einem Umzug in einen anderen Landkreis ummelden und welche Unterlage benötige ich?

Wenn Sie als Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden und die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen zu lassen.

Seit 2015 darf man zwar sein altes Kennzeichen bei einem Umzug behalten, aber die meisten Autofahrer möchten bei einem Umzug mit einem neuen passenden Ortskenner unterwegs sein und das Kennzeichen wechseln.

Bei der Zulassungsstelle brauchen Sie in diesem Fall folgenden Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
     
  • eVB-Nummer
     
  • Nachweis der letzten gültigen HU
     
  • SEPA-Mandat Kfz-Steuer
     
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (+ Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
     
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters & Personalausweis bzw. Reisepass (+ Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters
     
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung & Personalausweise bzw. Reisepässe (+ Meldebestätigung) beider Elternteile
     
  • Bei Vereinen: Auszug aus Vereinsregister
     
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung & Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
     


Hier finden Sie die gesamte Checkliste für eine KFZ Ummeldung nach Umzug in einen anderen Landkreis als PDF zum Download:
 

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