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Di, 02. April 2024

Personalausweis

Wenn Sie persönlich zur Zulassungsstelle gehen wollen, reicht Ihr Personalausweis oder alternativ auch Ihr Reisepass. Soll eine Vertretung in Ihrem Namen die Zulassung beantragen (beispielsweise ein Verwandter oder ein kommerzieller Zulassungsdienst), benötigt diese Ihren Original-Ausweis oder eine Kopie Ihres Ausweises sowie in jedem Fall eine unterschriebene Vollmacht.
Soll das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen werden (Firma, Verein usw.), wird der Ausweis des jeweiligen Geschäftsführers zur Zulassung benötigt (gegebenenfalls auch hier verbunden mit einer Vollmacht bei Vertretung durch einen Dritten). Zusätzlich werden außerdem noch eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Handels- oder Vereinsregisterauszug benötigt.

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