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EU-Gebrauchtfahrzeuge - Welche Unterlagen brauche ich bei einer Zulassung?

Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in Deutschland zulassen, das Sie in einem anderen Land der Europäischen Union gekauft haben und dort zugelassen war. Dann benötigen Sie für die Zulassungsstelle in Ihrer Nähe folgende Dokumente:
 

  • gültiger Personalausweis (Fahrzeughalter)
     
  • oder: Reisepass + Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
     
  • eVB-Nummer - Sie benötigen noch eine Versicherung oder wollen zu einer günstigeren wechseln, schauen Sie beim KFZ Versicherungsvergleich von Tarifcheck vorbei.
     
  • Alle ausländischen Original-Fahrzeugpapiere
     
  • Nachweis Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag/Originalrechnung)
     
  • Vollgutachten technische Prüfstelle mit technischem Datenblatt (gem. § 21 StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung)
     
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung/CoC-Papier
     
  • SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugsteuer
     
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters & Personalausweis bzw. Reisepass (+Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalters
     
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung & Personalausweise bzw. Reisepässe (+ Meldebestätigung) beider Elternteile
     
  • Bei Vereinen: Auszug aus Vereinsregister
     
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung als Firmenfahrzeug
     
  • ausländische Kennzeichenschilder (falls noch zugelassen)
     
  • Einreichung Einfuhrumsatzsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (nur Neuwagen nicht älter als 6 Monate/6000 km)


Hier finden Sie die gesamte Checkliste KFZ Zulassung für EU Gebrauchtfahrzeuge als PDF zum Download:
 

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