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Mo, 22. April 2024

Gebrauchtfahrzeuges aus Nicht-EU-Land - Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das zuletzt in einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, zugelassen war und Sie dort erworben haben, nun in Deutschland zulassen?

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (Fahrzeughalter)
     
  • oder: Reisepass + Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
     
  • eVB-Nummer - Sie benötigen noch eine Versicherung oder wollen zu einer günstigeren wechseln, schauen Sie beim KFZ Versicherungsvergleich von Tarifcheck vorbei.
     
  • Ihre bei uns bestellten Wunsch-KFZ-Kennzeichen
     
  • Alle ausländischen Original-Fahrzeugpapiere
     
  • Nachweis Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag/Originalrechnung)
     
  • Vollgutachten technische Prüfstelle mit technischem Datenblatt (gem. § 21 StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
     
  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung/CoC-Papier
     
  • SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugsteuer
     
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters & Personalausweis bzw. Reisepass (+ Meldebescheinigung) der bevollmächtigten Person und des Fahrzeughalter
     
  • Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung & Personalausweise bzw. Reisepässe (+ Meldebestätigung) beider Elternteile
     
  • Bei Vereinen: Auszug aus Vereinsregister
     
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung als Firmenfahrzeug
     
  • falls noch zugelassen, ausländische Kennzeichenschilder


Hier finden Sie die gesamte Checkliste KFZ Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus nicht EU Ländern als PDF zum Download:
 

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