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Mo, 25. September 2023


iKFZ - Die Internetbasierte Kfz-Zulassung

Zulassung per i-Kfz: Standardzulassungen für Privatpersonen wurden vereinfacht

i-Kfz steht für internetbasierte Kfz-Zulassung. Seit dem 1. Oktober 2019 ist es für alle privaten Kfz-Halter möglich, normale Zulassungen – sogenannte Standardzulassungen – über das Internet vorzunehmen. Mit diesem Datum trat die vierte Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassung in Kraft, was in Fachkreisen als Stufe 3 bezeichnet wird. Ab nun können ausgewählte Fälle vollautomatisch bearbeitet werden. Geplant ist noch eine vierte Stufe, ab dieser auch juristische Personen in der Lage sein sollen, eine Kfz-Zulassung online vorzunehmen. Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, die derzeit noch keine Möglichkeit haben, i-Kfz zu nutzen.

Das heißt: Sie können Fahrzeuge online über die Webseite Ihrer Zulassungsbehörde anmelden, ummelden, wieder anmelden und abmelden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland in eine digitale Zukunft transferieren.

Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung für Fahrzeugzulassung, -Abmeldung und -Ummeldung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

So sahen die einzelnen Stufen der Umstellung aus

i-KFZ - Stufe 1
Die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen erfolgte in mehreren Stufen, wobei Stufe 1 bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen und Länder Möglichkeiten geschaffen, um Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Dafür wurde eine neue Zulassungsbescheinigung eingeführt, außerdem gab es zu diesem Stichtag neue Stempelplaketten, die einen verdeckten Sicherheitscode besaßen.

i-KFZ - Stufe 2
Dann folgte Stufe 2 zum 1. Oktober 2017. Von diesem Tag an konnten Kfz-Halter auch eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk online beantragen und mussten dafür nicht mehr eigens zur Zulassungsstelle gehen. Wichtig war, dass die dafür nötigen Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs reserviert worden waren. Diese Stufe bildete die Grundlage für die weitere Digitalisierung in der Fahrzeugzulassung, denn erstmals wurden deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Prüfung der HU-Daten sowie der Daten zur Sicherheitsprüfung eines Fahrzeugs in Echtzeit möglich. Danach folgte eine Verordnung, in deren Rahmen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II eingeführt wurde, auf der ein verdeckter Sicherheitscode zu finden war. Dies geschah analog zum vergebenen Sicherheitscode der Stufe 2.
 

  


i-KFZ - Stufe 3
Stufe 3 wurde wie bereits erwähnt zum 1. Oktober 2019 und damit genau zwei Jahre nach Stufe 2 umgesetzt. Alle Varianten der Wiederzulassung, dazu auch die Neuzulassung sowie eine gewünschte Umschreibung eines Fahrzeugs waren von jetzt an online möglich. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidungen zu diesen Anträgen ist nun voll automatisiert möglich, wobei auch Halterwechsel und ein damit gewünschtes Beibehalten des Kennzeichens möglich sind.

Eine einfache Änderung der Adresse des Kfz-Halters ist ebenfalls voll automatisiert umsetzbar. Der neue Halter hat bei der Nutzung von i-Kfz die Möglichkeit, direkt im Anschluss an den Vorgang mit dem Fahrzeug zu fahren, was ein großer Vorteil der nun endlich eingeführten Stufe 3 ist. Möglich wird das durch die Bereitstellung der fahrzeugspezifischen Datensätze entsprechend der Übereinstimmungsbescheinigung der EG, die nun digital zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb Deutschlands müssen die Fahrzeughersteller für eine Übermittlung der Datensätze zu den Fahrzeugen auf digitalem Weg sorgen. Damit stehen die Fahrzeugdaten bei der Um- oder Anmeldung sofort zur Verfügung und können für die internetbasierte Zulassung genutzt werden.
 

FAQs zur i-KFZ Zulassung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um i-Kfz nutzen zu können?
Das benötigen Sie, um i-Kfz nutzen zu können:
 
  • Ihr Fahrzeug wurde erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen
  • Ihr Kfz verfügt über ein Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes
  • Sie besitzen eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode (bei Halterwechsel brauchen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief))
  • Sie haben einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion
  • Sie haben auf dem Smartphone die kostenlose AusweisApp2 installiert. Wer kein Smartphone hat, kann i-Kfz mit einem Ausweislesegerät nutzen.
Wann kann ich i-Kfz nicht nutzen?
Die digitale Zulassung funktioniert aktuell nur für Fahrzeuge mit regulären Kennzeichen. Sonderkennzeichen wie Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen können Sie noch nicht online beantragen. Um Ihr Auto damit zuzulassen, müssen Sie weiterhin direkt zur Kfz-Behörde.

Dasselbe gilt für diese Fälle:
 
  • Stempelplaketten sind falsch aufgeklebt.
  • Zulassungsdokumente sind verloren gegangen.
  • Zulassungsbescheid ist beim Versand verloren gegangen.
  • Fahrzeug wird im i-Kfz-Portal nicht gefunden.
  • Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere sind nicht lesbar.
Wie funktioniert die Fahrzeugzulassung mit i-Kfz? - Auto online zulassen Step by Step
  • Rufen Sie das Onlineportal der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde auf
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus
  • Rubblen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
  • Geben Sie die in der Antragsmaske geforderten Daten ein: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Ihre IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer, die eVB-Nummer der Kfz-Versicherung und den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung
  • Wähle Sie ein Kennzeichen aus
  • Das System überprüft nun die Angaben. Sind sie korrekt, bezahlen Sie die fälligen Anmeldegebühren und bestätigen anschließend noch einmal die Richtigkeit der Angaben.
  • Innerhalb weniger Tage bekommen Sie alle notwendigen Unterlagen nach Hause geschickt.Je nach Behörde erhalten Sie die Dokumente per Einschreiben oder mit der Post in Ihren Briefkasten.
  • Wichtig: Auch wenn Sie das Auto-Anmelden online erledigen, dürfen Sie nicht sofort losfahren. Das ist erst erlaubt, wenn Sie die neuen Stempelplaketten auf den Nummernschildern Ihres Pkw angebracht haben
Auto online ummelden mit i-Kfz - so geht's
Ihr Kfz online ummelden können Sie zum Beispiel, wenn Sie umziehen. Oder wenn der Fahrzeughalter des Autos wechselt. Damit das Kfz-Ummelden online funktioniert, muss das Fahrzeug nach 1. Januar 2015 erstmals zugelassen worden sein.

Ältere Gebrauchtwagen online zulassen können Sie bisher nicht. Außerdem ist Auto-Ummelden, zum Beispiel bei einem Halterwechsel, online nur möglich, wenn der neue Halter das bisherige Kennzeichen übernimmt. Sprich: Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug mit einem neuen Nummernschild zulassen möchten, gehen Sie direkt zur Kfz-Behörde.

Wer sein Kfz online ummelden möchte, geht genauso vor wie bei der Anmeldung eines Neufahrzeugs mit i-Kfz. Zusätzlich zur Fahrzeug-Identifikationsnummer, eVB-Nummer und IBAN geben Sie noch das Datum der gültigen Hauptuntersuchung und der gültigen Sicherheitsüberprüfung ein. Beide Informationen finden Sie im letzten HU-Bescheid des Autos.

Nach Bezahlung und Bestätigung aller Angaben ist Ihr Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten online abrufbar. Wenn Sie ihn ausgedruckt haben, können Sie sofort losfahren.
 
Online-Wiederzulassung eines Kfz
Sie können auch ein zuvor stillgelegtes Auto online wieder anmelden. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug erstmals nach 1. Januar 2015 zugelassen wurde. So gehen Sie für die Wiederzulassung Ihres Kfz online vor:
 
  • Rufen Sie das Onlineportal Ihrer Zulassungsbehörde auf.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus.
  • Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.

Geben Sie nun alle erforderlichen Daten ein: Kennzeichen, den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, Datum der gültigen Hauptuntersuchung, Datum der gültigen Sicherheitsüberprüfung, eVB-Nummer der Kfz-Versicherung und IBAN.

Wählen Sie ein Kennzeichen aus. Hier haben Sie drei Optionen:
 
Das System überprüft Ihre Eingaben und fordert Sie auf, die Wiederzulassungsgebühren zu bezahlen. Danach wird Ihr Antrag durch die Zulassungsstelle geprüft und schickt Ihnen Ihre Unterlagen per Post zu. Zum Schluss kleben Sie beide Plaketten auf das Kennzeichen. Nun ist Ihr Auto abfahrbereit.
 
Auto online abmelden mit i-Kfz
Wer sein Fahrzeug online abmelden möchte, kann das per i-Kfz erledigen. So funktioniert die Online-Autoabmeldung Schritt für Schritt:
 
  • Rufen Sie das Onlineportal Ihrer Zulassungsbehörde auf
  • Weise Sie sich mit Ihrem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion aus
  • Geben Sie Ihr Kfz-Kennzeichen und (wenn erforderlich) die Fahrzeug-Identifikationsnummer ein
  • Legen Sie die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plaketten Ihres Kfz-Kennzeichens frei und geben Sie diese in die Antragsmaske ein.
  • Nachdem das System die Daten vollständig überprüft hat, bezahlen Sie die fälligen Abmeldegebühren. Anschließend bestätigen Sie die Eingabe.
  • Nach einer weiteren kurzen Überprüfung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung

Ein weiterer Vorteil: Nicht nur Sie selber, sondern auch jede andere Person kann Ihr Kfz online abmelden.
Leider ist das beim Anmelden und Ummelden eines Autos mit i-Kfz nicht möglich.
Können Unternehmen oder Flottenbetreiber i-Kfz nutzen?
Nein, bisher können nur Privatpersonen die digitale Zulassung nutzen. Das soll sich aber bald ändern: Ab Stufe 4 der Digitalisierung (aktuell gilt Stufe 3) sollen auch Unternehmen und Flottenbetreiber i-Kfz nutzen können. (Stand 12/2021)
Sind i-Kfz-Anmeldung teurer als Anmeldungen direkt in der Zulassungsbehörde
Ja, i-Kfz-Anmeldung und -Ummeldung sind etwas teurer. Der Grund: Neben den Zulassungsgebühren bezahlst du auch den Versand der Dokumente.
eID-Onlinefunktion des Personalausweises
Bevor Sie Ihr Auto mit i-Kfz an-, um- oder abmelden kannst, aktivieren Sie die eID-Onlinefunktion Ihres Personalausweises. So gehen Sie vor:
 
  • Legen Sie Ihren Personalausweis auf das Kartenlesegerät oder nutzen Sie Ihr Smartphone bzw. Tablet.
  • Rubble Sie die fünfstellige PIN frei, die Sie von der Bundesdruckerei per Post erhalten hast.
  • Wähle Sie Ihre eigene sechsstellige PIN und bestätigen Sie Ihre Angaben.

Fertig: Die eID-Onlinefunktion Ihres Personalausweises ist nun aktiviert.

Tipp: Findest Sie die fünfstellige Ausgangs-PIN nicht mehr, können Sie die eID-Onlinefunktion auch bei der Personalausweisbehörde freischalten lassen. Meist ist das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort dafür zuständig.
Was soll ich tun, wenn die Website zur Online-Zulassung abstürzt, während der Anmeldung?
Falls die Webseite während der Anmeldung zur Online-Zulassung abstürzt, braucht man sich keine Sorgen zu machen, denn die Eingaben gehen nicht sofort verloren. Alle Daten werden im i-Kfz-Portal für 30 Minuten gespeichert. Innerhalb dieser Zeitspanne kannst man sich wieder einloggen und den Zulassungsprozess fortsetzen. Wenn jedoch die halbe Stunde abgelaufen ist, müssen alle Anmeldedaten erneut eingeben.
Kann ich einen Gebrauchtwagen mit dem gleichen Kennzeichen per i-Kfz ummelden?
Es besteht seit 2019 die Möglichkeit, einen Gebrauchtwagen mit dem gleichen Kennzeichen per i-Kfz im Internet auf sich umzumelden. Es ist aber abhängig davon, ob Ihre Zulassungsstelle bereits die Stufe 3 der Online-Zulassungsvorgänge unterstützt. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Folgende Voraussetzungen müssen für die i-KFZ Umschreibung erfüllt sein:
  • KFZ erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen
  • KFZ abgemeldet
  • Zulassungsbescheinigung Teil I liegt vor (Sicherheitscodes verdeckt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II liegt vor (Sicherheitscodes verdeckt)
  • eVB-Nummer von Versicherung erhalten
  • Bescheinigung für bestandene HU vorhanden
  • IBAN für Einzug der Kfz-Steuern
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenhaltstitle (eAT) mit freigeschalteten Online-Ausweisfunktionen und ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2
  • Bisher geführtes Kennzeichen

 
Ist die internetbasierte Online-Zulassung i-KFZ auch in meinem Landkreis oder meiner Stadt möglich?
Bisher unterstützen noch nicht alle Zulassungsbehörden und Landkreise i-KFZ in vollem Umfang. Die Stufen 1 und 2 bieten die meisten Zulassungsbehörden bereits an. Die Stufe 3, sprich die vollautomatische Zulassung oder Ummeldung, ist bisher nur bei bestimmten Landkreisen und Städten möglich. Schauen Sie am besten vorher auf die Website Ihrer Zulassungsstelle. Die entsprechenden Links finden Sie in der Rubrik Zulassungsstellen in Deutschland. Dort können Sie erhalten Sie den direkten Link zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle. Im Zweifelsfall rufen Sie dort am besten kurz an.
 
Was bedeutet Vollautomatisierung im Rahmen von i-KFZ und der Stufe 3?

Bei vollautomatisierten Zulassungsvorgängen kann

Der Bürger kann die Anträge online stellen und damit alle Zulassungsvorgänge damit online erledigen. Der Antrag wird in Echtzeit im i-KFZ Portal bearbeitet. Es wird keine weitere Prüfung von Antragsvoraussetzungen durch einen Zulassungsmitarbeiter benötigt. Alle Prüfungen erfolgen online und datenbasiert. Der Bürger identifiziert sich mit seinem neuen Personalausweis (nPA) sich im Webportal seiner Zulassungsbehörde und gibt die nötigen Daten ein. Die Prüfung erfolgt in Echtzeit automatisch vom System und alle Daten werden vom System validiert. Der Bescheid kann sofort online abgerufen und gespeichert werden, z.B. auf einem Endgerät (wie z.B. Smartphone) oder natürlich auch ausgedruckt werden.

Wenn Sie Ihre Autoschilder online bereits bei uns bestellt haben, können Sie sofort losfahren. Alles Weitere erhalten Sie per Post zugesendet.

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