iKFZ - Die Internetbasierte Kfz-Zulassung
Zulassung per i-Kfz: Standardzulassungen für Privatpersonen wurden vereinfacht
i-Kfz steht für internetbasierte Kfz-Zulassung . Seit dem 1. Oktober 2019 ist es für alle privaten Kfz-Halter möglich, normale Zulassungen – sogenannte Standardzulassungen – über das Internet vorzunehmen. Mit diesem Datum trat die vierte Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassung in Kraft, was in Fachkreisen als Stufe 3 bezeichnet wird. Ab nun können ausgewählte Fälle vollautomatisch bearbeitet werden. Geplant ist noch eine vierte Stufe, ab dieser auch juristische Personen in der Lage sein sollen, eine Kfz-Zulassung online vorzunehmen . Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, die derzeit noch keine Möglichkeit haben, i-Kfz zu nutzen.
Das heißt: Sie können Fahrzeuge online über die Webseite Ihrer Zulassungsbehörde anmelden , ummelden , wieder anmelden und abmelden .
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte mit dem Projekt „ i-Kfz “ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland in eine digitale Zukunft transferieren .
Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung für Fahrzeugzulassung, -Abmeldung und -Ummeldung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.
So sahen die einzelnen Stufen der Umstellung aus
i-KFZ - Stufe 1
Die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen erfolgte in mehreren Stufen, wobei Stufe 1 bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen und Länder Möglichkeiten geschaffen, um Fahrzeug außer Betrieb zu setzen . Dafür wurde eine neue Zulassungsbescheinigung eingeführt, außerdem gab es zu diesem Stichtag neue Stempelplaketten, die einen verdeckten Sicherheitscode besaßen.
i-KFZ - Stufe 2
Dann folgte Stufe 2 zum 1. Oktober 2017. Von diesem Tag an konnten Kfz-Halter auch eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk online beantragen und mussten dafür nicht mehr eigens zur Zulassungsstelle gehen. Wichtig war, dass die dafür nötigen Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs reserviert worden waren. Diese Stufe bildete die Grundlage für die weitere Digitalisierung in der Fahrzeugzulassung , denn erstmals wurden deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Prüfung der HU-Daten sowie der Daten zur Sicherheitsprüfung eines Fahrzeugs in Echtzeit möglich. Danach folgte eine Verordnung, in deren Rahmen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II eingeführt wurde, auf der ein verdeckter Sicherheitscode zu finden war. Dies geschah analog zum vergebenen Sicherheitscode der Stufe 2.
i-KFZ - Stufe 3
Stufe 3 wurde wie bereits erwähnt zum 1. Oktober 2019 und damit genau zwei Jahre nach Stufe 2 umgesetzt. Alle Varianten der Wiederzulassung, dazu auch die Neuzulassung sowie eine gewünschte Umschreibung eines Fahrzeugs waren von jetzt an online möglich . Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidungen zu diesen Anträgen ist nun voll automatisiert möglich, wobei auch Halterwechsel und ein damit gewünschtes Beibehalten des Kennzeichens möglich sind.
Eine einfache Änderung der Adresse des Kfz-Halters ist ebenfalls voll automatisiert umsetzbar. Der neue Halter hat bei der Nutzung von i-Kfz die Möglichkeit, direkt im Anschluss an den Vorgang mit dem Fahrzeug zu fahren, was ein großer Vorteil der nun endlich eingeführten Stufe 3 ist. Möglich wird das durch die Bereitstellung der fahrzeugspezifischen Datensätze entsprechend der Übereinstimmungsbescheinigung der EG, die nun digital zur Verfügung gestellt wird . Innerhalb Deutschlands müssen die Fahrzeughersteller für eine Übermittlung der Datensätze zu den Fahrzeugen auf digitalem Weg sorgen. Damit stehen die Fahrzeugdaten bei der Um- oder Anmeldung sofort zur Verfügung und können für die internetbasierte Zulassung genutzt werden.
FAQs zur i-KFZ Zulassung